S A T Z U N G

des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal

§ 1 Name, Bezirk, Sitz

1. Für den Raum des Welzheimer Wald - Wieslauftal im Rems-Murr-Kreis wird ein Verein gegründet. Er führt den Namen

"Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal"

mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung.
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Schorndorf einzutragen.

2. Das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal hat seinen Sitz in Welzheim.

§ 2 Zweck, Aufgabe

1. Das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal will die Interessen, den Sachverstand und die Erfahrungen der in ihm organisierten Personen und Unternehmen bündeln und den Dialog von Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik zum Wohle und Nutzen seiner Mitglieder und des regionalen Wirtschaftsstandorts Welzheimer Wald - Wieslauftal fördern. Insbesondere will das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal dazu beitragen, das Verantwortungsbewusstsein seiner Mitglieder für eine zeitgemäße und sinnvolle Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft zu wecken und zu stärken.

2. Dies erfordert unter anderem:

  • Vermittlung der Kenntnisse wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Zusammenhänge und Erfordernisse
  • Aktive Beteiligung der Mitglieder an der Planung und Durchführung von Programmen des Forums zur Förderung des Einzelnen und des Gemeinwesens
  • Einführung der Unternehmen in die Wirtschaftspraxis und Arbeitswelt mit dem Ziel der Stärkung aller Betriebe
  • Förderung der Berufsausbildung und des Nachwuchses
  • Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitisch relevanten Gruppen
  • Fachliche Fortbildung durch betrieblichen und überbetrieblichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern sowie durch Vortragsveranstaltungen, Seminare und Betriebsbesichtigungen
  • Hilfe bei Existenzgründungen und Unternehmensentwicklungen
  • Informationsverbesserung über die im Wirtschaftsraum Welzheimer Wald - Wieslauftal ansässigen Unternehmen mit folgenden Zielsetzungen:
  • Schaffung von Ergänzungs- und Synergiepotential sowie Netzwerken zur Stärkung der Mitglieder und der Wirtschaftsregion
  • zur Förderung von Firmenkooperation
  • zur Erhaltung von vorhandenen und Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • zur Verbesserung der Kaufkraft

3. Das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. der Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

4. Das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal ist unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.

5. Zur Verfolgung seiner Ziele kann das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal auch die Mitgliedschaft in anderen Vereinen oder Institutionen erwerben.

§3 Mitgliedschaft

1 .Ordentliche Mitglieder:

  1. Mitglied des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal kann werden, wer als natürliche Person unternehmerische Aufgaben wahrnimmt, volljährig ist, und bereit ist, sich für die Aufgaben des Forums einzusetzen.
  2. Mitglieder des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal können juristische Personen, Körperschaften und Kommunen werden.
  3. Ebenso können auch andere natürliche Personen Mitglied werden, die den Zielsetzungen des Vereins durch ihre berufliche aktive oder frühere Tätigkeit nahe stehen, sowie Junioren. Junioren sind Studenten, Assistenten oder Auszubildende, welche die gleichen Leistungen wie Vollmitglieder erhalten.
  4. Die Mitgliedschaft erfordert aktive Teilnahme an den Veranstaltungen und Mitarbeit in den Arbeitskreisen.
  5. Die Zusammensetzung des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal soll eine breite Streuung von Wirtschaftsbereichen und Betriebsgrößen repräsentieren und zugleich die Voraussetzung für eine fruchtbare Arbeit gewährleisten.

2. Fördernde Mitglieder:

  1. a) Fördermitglied kann werden, wer nicht ordentliches Mitglied sein will.
  2. Personen, welche die Bedingungen des Absatzes 1 erfüllen, können fördernde Mitglieder werden.
  3. Fördernde Mitglieder besitzen kein Stimmrecht und sind nicht wählbar.

3. Ein Antrag über die Aufnahme als Mitglied des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Er ist berechtigt, einen Antrag auf Aufnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung des Wirtschaftsforums Welzheimer Wald - Wieslauftal an.
 

4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod (bei natürlichen Personen), bei Beendigung eines Insolvenzverfahrens, Austritt oder Ausschluss. Ein Austritt ist schriftlich mitzuteilen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende jeden Kalendervierteljahres erklärt werden.

Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds mit zwei Drittel Mehrheit. Der Ausschluss ist zulässig, wenn ein Mitglied den vom Forum verfolgten Zielen erheblich zuwider handelt, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist, oder ein Verbleiben des Mitglieds das Ansehen des Forums gefährden könnte. Über den Ausschluss ist das Mitglied schriftlich zu benachrichtigen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat Einspruch gegen den Ausschluss einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

§4 Beiträge

Das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal erhebt einen Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag).

Die Höhe des Beitrages kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 31. Januar fällig. Bei einem Ausscheiden während des Geschäftsjahres werden keine Beiträge anteilig zurückgezahlt.

§ 5 Organe

Organe des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung entscheidet unter anderem über

  1. grundsätzliche Fragen und Ziele der Arbeit des Vereins
  2. die Wahl des Vorstandes
  3. den Einspruch eines ausgeschlossenen Mitglieds
  4. die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
  5. die Erteilung von Entlastungen
  6. die Wahl der Rechnungsprüfer
  7. Annahme und Änderung der Satzung
  8. die Höhe der Mitgliedsbeiträge
  9. Auflösung des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal

sowie in den sonstigen in dieser Satzung festgelegten Fällen.

2. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Zu dieser Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende, oder bei Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied, spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1) beantragt wird.

3. Bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied (§ 3 Abs. 1) eine Stimme.

4. Das Stimmrecht ist nicht von einem Mitglied auf ein anderes Mitglied übertragbar und kann nur in Anwesenheit ausgeübt werden.

5. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst soweit in dieser Satzung nicht eine andere Mehrheit vorgesehen ist. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Satzungsänderungen und die Auflösung des Forums bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Viertel der ordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1) anwesend ist. Ist danach eine Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so ist eine weitere mit der gleichen Tagesordnung einberufene Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

7. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlleiter bzw. einem Wahlausschuss übertragen werden.

Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Zum Protokollführer kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden.

8. Über die Art der Abstimmung, ob durch Zuruf oder Stimmzettel, entscheidet der Versammlungsleiter. Schriftliche Abstimmung durch Stimmzettel muss erfolgen, wenn dies von einem Viertel der anwesenden Stimmberechtigten verlangt wird.

9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der gesamte Wortlaut angegeben werden.

10. Für Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand leitet und vertritt das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

2. Der Vorstand i. S. des §26 BGB besteht aus 7 Mitgliedern (Vorsitzender, 3 Stellvertreter, Kassier, Pressesprecher, Schriftführer/Geschäftsstelle), die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist möglich.

3. Der Vorstand ist mit drei Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

4. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Verein nach außen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind jeweils einzeln zur Vertretung berechtigt.

§ 8 Kassenprüfer

Die Kontrolle der Rechnungsführung obliegt den von der Mitgliederversammlung bestellten zwei Kassenprüfern. Diese geben dem Vorstand Kenntnis vom Ergebnis der Kassenprüfung und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.

§ 9 Arbeitskreise / Beiräte

Der Vorstand kann für bestimmte Aufgabenbereiche oder einzelne Angelegenheiten aus dem Tätigkeitsbereich des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald ? Wieslauftal Arbeitskreise / Beiräte aus Mitgliedern besetzen. Der Vorstand legt den Aufgabenbereich der Arbeitskreise sowie der Beiräte fest. Er bestimmt den Leiter des Arbeitskreises / Beirats für die Dauer eines Jahres oder für die Dauer eines Projektes.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Das Geschäftsjahr des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal ist das Kalenderjahr.

2. Im Falle der Auflösung muss das Vermögen des Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal steuerbegünstigten Zwecken zugeführt werden ( § 51 ff AO). Über Einzelheiten entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 02.04.2008. beschlossen.

Das Wirtschaftsforum Welzheimer Wald - Wieslauftal hat mit der Eintragung unter der Nr. VR 859 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Schorndorf seine Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein erlangt.

Satzung zum download